STOBBE | Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung

Eine Trennung oder Scheidung ist oft mehr als ein rechtlicher Schritt – sie bedeutet einen tiefen Einschnitt ins persönliche Leben. In dieser herausfordernden Zeit steht Ihnen Fachanwältin für Familienrecht Adami der Kanzlei STOBBE in Hannover und ihre Assistentin mit Erfahrung, Klarheit und Einfühlungsvermögen zur Seite.

Unser Ziel ist es, Sie nicht nur juristisch sicher zu begleiten, sondern auch menschlich zu unterstützen. Gemeinsam finden wir einen Weg, der zu Ihnen passt – sei es bei Fragen zum Scheidungsverfahren, zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung.

Wenn Sie das Gefühl haben, den nächsten Schritt gehen zu wollen, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein.

Themenseite: Erstberatung

Familienrecht@stobbe.de

0511 34096 65

Vertrauliche Erstberatung

Ihre Erstberatung findet in einem geschützten und vertraulichen Rahmen statt – hier können Sie alle Fragen offen ansprechen.

Gemeinsam klären wir Ihre rechtliche Situation und die nächsten möglichen Schritte. So erhalten Sie Sicherheit und Orientierung für Ihre persönliche Entscheidung.

Themenseite: Erstberatung

Scheidungsverfahren

Wir begleiten Sie zuverlässig durch das gesamte Scheidungsverfahren – vom ersten Antrag bis zum rechtskräftigen Urteil.

Dabei achten wir darauf, Ihre Interessen zu wahren und unnötige Konflikte zu vermeiden. So schaffen wir Klarheit und einen fairen Rahmen für Ihren Neuanfang.

Themenseite: Scheidung (in Kürze)

Unterhalt

Nach einer Scheidung stellt sich oft die Frage, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt oder auch Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Wir prüfen für Sie die rechtlichen Voraussetzungen und setzen Ihre Ansprüche durch – sei es als Berechtigter oder Verpflichteter. Ziel ist eine faire und tragfähige Lösung, die Ihrer Lebenssituation gerecht wird.

Themenseite: Unterhalt (in Kürze)

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche gerecht zwischen beiden Partnern aufgeteilt.

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche sicherzustellen. So sorgen wir gemeinsam für eine faire Absicherung Ihrer Zukunft.

Themenseite: Versorgungsausgleich (in Kürze)

Zugewinnausgleich

Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt.

Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen transparent darzustellen und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. So erreichen wir eine faire Lösung, die Ihre wirtschaftliche Zukunft absichert.

Themenseite: Zugewinnausgleich (in Kürze)

Vertrag über Scheidungsfolgen

Unsere Fachanwältin für Familienrecht und unsere Notare helfen Ihnen, eine rechtssichere und faire Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, die alle wichtigen Punkte einer Scheidung regelt wie Unterhalt, Vermögensaufteilung (insb. Immobilien), Sorgerecht und Umgang.

Sie schafft Klarheit, vermeidet lange Gerichtsverfahren, reduziert dadurch Kosten.

Themenseite: Scheidungsfolgenvereinbarung (in Kürze)
Themenseite: Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Romana Adami

Fachanwältin für Familienrecht

Assistenz: Frau Leseberg

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Frau Rechtsanwältin Adami hat Rechtswissenschaften in Leipzig studiert und ist bereits seit 2017 als Rechtsanwältin zugelassen. 2021 schloss sie die Weiterqualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht ab.

Überblick über unsere Leistungen im Familienrecht

Trennung und Scheidung in Hannover

Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover unterstütze ich Sie beginnend mit der Ihrer Trennung von Ihrem Ehepartner und beantworte alle Fragen rund um die Voraussetzungen einer Scheidung.

Trennung

Für eine Scheidung ist eine räumliche und persönliche Trennung nötig.

In den meisten Fällen zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Eine räumliche Trennung ist aber auch dann möglich, wenn beide Eheleute in der Ehewohnung bleiben – hier jedoch mit klarer Trennung von „Tisch und Bett“.

Eine persönliche Trennung liegt dann vor, wenn Sie Ihrem Ehepartner klar gesagt haben, dass Sie sich scheiden lassen möchten.

Ehescheidung

Eine Scheidung ist in der Regel erst nach einem Trennungsjahr möglich.

Nur in besonderen Härtefällen – etwa bei Gewalt – kann die Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden.

Die früher oft genannte Frist von drei Jahren Getrenntleben gilt nicht mehr. Bereits nach einem Jahr kann das Gericht die Ehe als gescheitert ansehen.

Scheidung online?

Im Internet werden oft sogenannte „Online-Scheidungen“ angeboten. Diese erscheinen auf den ersten Blick besonders günstig. Anbieter werben mit niedrigen Kosten oder einer Reduzierung des Streitwerts.

Was bedeutet „Online-Scheidung“?

Der Begriff ist irreführend. Eine Scheidung kann rechtlich nicht online stattfinden. Es ist immer eine persönliche Verhandlung vor Gericht nötig, ebenso wie die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Unterschied liegt lediglich in der Kommunikation vor und nach den gerichtlichen Terminen: Anstelle persönlicher Beratungsgespräche erfolgt der Austausch per E-Mail oder Internet.

Ist eine „Online-Scheidung“ günstiger?

Nein. Auch bei einer Online-Scheidung fallen die gleichen gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten an. Alle Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Die Gebühren und der Streitwert sind gesetzlich festgelegt und können nicht unterschritten werden.

Unser Angebot in Hannover

Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover biete ich Ihnen keine „Online-Scheidung“ an, da diese rechtlich nicht existiert. Ein persönliches Beratungsgespräch ist im Regelfall unverzichtbar, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Gerne gestalte ich aber den Austausch so, wie es für Sie am bequemsten ist: persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Auf Wunsch sende ich Ihnen auch ein Formular per E-Mail zu, mit dem Sie alle für den Scheidungsantrag notwendigen Angaben machen können.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit sollen beide Ehepartner an den bisherigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen teilhaben. Deshalb hat der finanziell schwächere Partner gemäß § 1361 BGB Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind nur Zahlungsverpflichtungen, die während der Ehe entstanden sind und das gemeinsame Leben geprägt haben. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird der zu zahlende Kindesunterhalt ebenfalls vom Nettoeinkommen abgezogen.

Bei der Berechnung ist jede regelmäßige Zahlungsverpflichtung sorgfältig zu prüfen, um zu klären, ob sie unterhaltsrechtlich relevant ist und vom Einkommen abgezogen werden darf.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Dennoch gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen. Wenn ein geschiedener Ehepartner unverschuldet nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf – gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen – durch eigenes Einkommen zu decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Das Gesetz kennt verschiedene Unterhaltstatbestände, zum Beispiel wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeiten. Voraussetzung ist, dass ein solcher Tatbestand bereits ab Rechtskraft der Scheidung ununterbrochen vorliegt.

Komplexe Fragen

Unterhaltsfragen sind komplex und oft von großer finanzieller Bedeutung. Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover sorge ich dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt berechnet werden und Sie rechtlich abgesichert sind – sei es beim Trennungsunterhalt oder beim nachehelichen Unterhalt.

Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand – die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt während der Ehe Eigentümer seines eigenen Vermögens. Erst im Fall der Scheidung wird geprüft, ob ein finanzieller Ausgleich zwischen den Eheleuten stattfinden muss.

Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich

Bei der Berechnung des Zugewinns wird das Vermögen zu zwei Stichtagen verglichen:

  • Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung

  • Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags

Liegt das Endvermögen über dem Anfangsvermögen, hat der betreffende Ehepartner einen Zugewinn erzielt. Haben beide Ehegatten Vermögenszuwächse, werden diese gegenübergestellt. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten zahlen.

In der Praxis sind hierfür oft umfangreiche und komplexe Berechnungen notwendig – insbesondere, wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere größere Vermögenswerte vorhanden sind.

Die Vermögensauseinandersetzung ist einer der konfliktträchtigsten Bereiche bei einer Scheidung. Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Hannover berate ich Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen beim Zugewinnausgleich und zu weiteren vermögensrechtlichen Fragen. Ich berechne Ihre Forderungen, setze diese konsequent vor Gericht durch oder wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Bei einer Scheidung wird nicht nur über Unterhalt oder Vermögen entschieden, sondern auch über die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Dieses Verfahren nennt man Versorgungsausgleich.

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Alle Rentenanwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, werden vom Familiengericht ermittelt und jeweils zur Hälfte geteilt. Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rente, sondern auch um Betriebsrenten sowie private Rentenversicherungen. So soll sichergestellt werden, dass beide Partner im Alter eine faire Absicherung erhalten.

Dauer des Verfahrens

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs nimmt in der Regel mindestens zwei Monate in Anspruch. Deshalb kann der Scheidungsantrag meist schon etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, damit das Gericht genügend Zeit für die Berechnungen hat.

Gerade beim Versorgungsausgleich entstehen häufig Fragen: Welche Rentenarten werden berücksichtigt? Welche Ansprüche habe ich konkret? Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt ermittelt werden und Sie eine verständliche Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten erhalten.

Elterliche Sorge

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel bestehen. Das bedeutet, dass beide Eltern weiterhin das Recht und die Pflicht haben, für ihr Kind zu sorgen. Nur in besonderen Ausnahmefällen – etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist – kann ein Elternteil beantragen, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten.

Häufig lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Der andere Elternteil hat dann in der Regel ein Recht auf Umgang, zum Beispiel jedes zweite Wochenende von Samstag bis Sonntag. Dieses Recht auf Umgang ist unabhängig davon, ob die elterliche Sorge gemeinsam oder allein ausgeübt wird.

Umgang

Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes: Kinder haben Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Neben persönlichen Treffen umfasst der Umgang auch telefonische oder elektronische Kontakte.

Idealerweise regeln die Eltern den Umgang selbstständig und in gegenseitigem Einvernehmen. Kommt es zu Konflikten, können das Jugendamt oder Beratungsstellen unterstützen. Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Familiengericht über eine Umgangsregelung – immer mit Blick auf das Wohl des Kindes.

Eheverträge – Gestaltung und Analyse

Ein Ehevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen im Ehe- und Familienrecht abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen, die genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind. Besonders bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen schafft ein Ehevertrag klare Grundlagen und bietet im Falle einer Scheidung rechtliche sowie finanzielle Sicherheit.

Eheverträge bedürfen der notariellen Form, weshalb Sie entscheiden können, ob Sie durch unsere Fachanwältin für Familienrecht anwaltlich einseitig oder beide Ehegatten durch einen unserer Notare neutral beraten werden wollen.

Mögliche Vereinbarungen im Ehevertrag

In einem Ehevertrag können unter anderem folgende Punkte geregelt werden:

  • Güterstand: Festlegung des Güterstands, z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft

  • Vermögensaufteilung: Klare Regelungen zur fairen Verteilung des gemeinsamen Vermögens im Trennungs- oder Scheidungsfall

  • Unterhalt: Festlegung von Unterhaltszahlungen

  • Versorgungsausgleich: Vereinbarungen über den Ausgleich von Rentenansprüchen zwischen den Ehepartnern

Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen nicht einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Andernfalls könnten einzelne Klauseln unwirksam sein. Änderungen der Lebensumstände, wie die Geburt von Kindern oder Veränderungen in der Berufssituation, können eine gerichtliche Überprüfung bestimmter Regelungen erforderlich machen.

Ehevertrag vor oder während der Ehe

Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Eheschließung abgeschlossen werden. Auch während der Ehe kann er angepasst werden, wenn sich die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern.

Vorteile eines Ehevertrages bei einer Scheidung

Ein gut durchdachter Ehevertrag kann eine Scheidung erheblich erleichtern. Wenn Vermögensaufteilung, Unterhalt und Versorgungsausgleich bereits geregelt sind, verläuft das Scheidungsverfahren meist schneller und unkomplizierter. Streitigkeiten und zusätzliche Kosten lassen sich oft vermeiden, was den gesamten Prozess deutlich entspannter gestaltet.

Beratung durch die Fachanwältin für Familienrecht in Hannover

Die Erstellung eines Ehevertrages ist eine sehr persönliche Entscheidung, die sorgfältige Planung erfordert. Unsere Fachanwältin für Familienrecht in Hannover oder die Notare der Kanzlei STOBBE analysieren Ihre Vermögensverhältnisse und persönlichen Wünsche und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere Lösung, die Ihnen und Ihrem Ehepartner gerecht wird – egal, ob vor oder nach der Eheschließung.

Erstberatung

Eine umfassende rechtliche Erstberatung verschafft Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Sach- und Rechtslage. Die Kosten hierfür betragen maximal 250,00 € zzgl. MwSt. Entscheiden Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Erstberatung für eine Mandatserteilung in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr in voller Höhe auf das weitere Honorar angerechnet. So zahlen Sie nicht doppelt.

Während der Erstberatung werden Ihre individuellen Möglichkeiten aufgezeigt. Sie erfahren Chancen und Risiken des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob eine einmalige Beratung ausreicht oder ob eine weitergehende Vertretung sinnvoll ist.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der jeweilige Verfahrens- oder Gegenstandswert.

Je nach Fall kann auch ein Stundenhonorar oder Pauschalhonorar vereinbart werden – besonders in Kindesangelegenheiten wie Sorgerecht, Umgang oder in komplexen Scheidungsverfahren mit Folgesachen.

Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrer Versicherung oder wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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Romana Adami, Fachanwältin für Familienrecht

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Claudia Andrae,Fachanwältin für Familienrecht

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