Trennung und Scheidung in Hannover
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover unterstütze ich Sie beginnend mit der Ihrer Trennung von Ihrem Ehepartner und beantworte alle Fragen rund um die Voraussetzungen einer Scheidung.
Trennung
Für eine Scheidung ist eine räumliche und persönliche Trennung nötig.
In den meisten Fällen zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Eine räumliche Trennung ist aber auch dann möglich, wenn beide Eheleute in der Ehewohnung bleiben – hier jedoch mit klarer Trennung von „Tisch und Bett“.
Eine persönliche Trennung liegt dann vor, wenn Sie Ihrem Ehepartner klar gesagt haben, dass Sie sich scheiden lassen möchten.
Ehescheidung
Eine Scheidung ist in der Regel erst nach einem Trennungsjahr möglich.
Nur in besonderen Härtefällen – etwa bei Gewalt – kann die Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden.
Die früher oft genannte Frist von drei Jahren Getrenntleben gilt nicht mehr. Bereits nach einem Jahr kann das Gericht die Ehe als gescheitert ansehen.
Scheidung online?
Im Internet werden oft sogenannte „Online-Scheidungen“ angeboten. Diese erscheinen auf den ersten Blick besonders günstig. Anbieter werben mit niedrigen Kosten oder einer Reduzierung des Streitwerts.
Was bedeutet „Online-Scheidung“?
Der Begriff ist irreführend. Eine Scheidung kann rechtlich nicht online stattfinden. Es ist immer eine persönliche Verhandlung vor Gericht nötig, ebenso wie die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Unterschied liegt lediglich in der Kommunikation vor und nach den gerichtlichen Terminen: Anstelle persönlicher Beratungsgespräche erfolgt der Austausch per E-Mail oder Internet.
Ist eine „Online-Scheidung“ günstiger?
Nein. Auch bei einer Online-Scheidung fallen die gleichen gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten an. Alle Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Die Gebühren und der Streitwert sind gesetzlich festgelegt und können nicht unterschritten werden.
Unser Angebot in Hannover
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover biete ich Ihnen keine „Online-Scheidung“ an, da diese rechtlich nicht existiert. Ein persönliches Beratungsgespräch ist im Regelfall unverzichtbar, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Gerne gestalte ich aber den Austausch so, wie es für Sie am bequemsten ist: persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Auf Wunsch sende ich Ihnen auch ein Formular per E-Mail zu, mit dem Sie alle für den Scheidungsantrag notwendigen Angaben machen können.