STOBBE | Familienrecht

Vertrauliche Erstberatung bei Trennung und Scheidung in Hannover

Romana Adami, Fachanwältin für Familienrecht

Romana Adami

Fachanwältin für Familienrecht

Assistenz: Frau Leseberg

Familienrecht@stobbe.de

0511 34096 65

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Vertrauen beginnt mit einem Gespräch

Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber auch der wichtigste.

Mein Anliegen ist es, Ihnen ein offenes Ohr, eine klare Einschätzung und eine rechtlich fundierte Perspektive zu geben. Ohne Druck. Ohne Fachchinesisch. Dafür mit Respekt und Augenmaß.

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Trennung und Scheidung sind kein Spiel

Wenn eine Ehe zerbricht, geht es nicht nur um Paragraphen. Es geht um Ihre Zukunft, Ihre Familie – und um Entscheidungen mit Gewicht. Jeder Zug muss gut überlegt sein. Ich begleite Sie auf diesem Weg mit Strategie, Erfahrung und menschlicher Klarheit.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung kann vieles erleichtern: Sie ist kostengünstiger, schneller und emotional weniger belastend. Ich helfe Ihnen, faire Vereinbarungen zu treffen – sachlich und zukunftsorientiert. Ist keine Einigung möglich, vertrete ich Sie im Rahmen einer streitigen Scheidung konsequent und mit Nachdruck – stets mit Blick auf Ihre Interessen und eine tragfähige Lösung.

Lassen Sie uns sprechen!

Ob am Anfang einer Trennung oder mitten im Verfahren – Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch und lassen Sie uns gemeinsam klären, was für Sie jetzt wichtig ist.

Antworten auf Ihre Frage zur Scheidung

Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich:

Wo fange ich an?

Welche Schritte sind notwendig?

Welche Rechte habe ich?

In unserer Erstberatung erhalten Sie konkrete Antworten von mir als Fachanwältin für Familienrecht – verständlich erklärt und speziell auf Ihre Situation zugeschnitten. Ich nehme mir die Zeit, um gemeinsam mit Ihnen den für Sie besten Weg zu finden und die nächsten Schritte rechtssicher einzuleiten.

Warum die Erstberatung so wichtig ist

In der Erstberatung schaffen wir die Grundlage für eine reibungslose und gut vorbereitete Scheidung.
Sie erfahren:

  • welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
  • wie lange das Verfahren in Ihrem Fall voraussichtlich dauert.
  • mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
  • welche Unterlagen für den nächsten Schritt wichtig sind.

Eine frühzeitige Beratung schützt Sie vor teuren Fehlern, verhindert unnötige Verzögerungen und gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidungen.

So läuft die Erstberatung ab:

  1. Terminvereinbarung: Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Online-Formular und vereinbaren kurzfristig einen Termin.
  2. Gespräch in vertraulicher Atmosphäre: Wir hören zu, stellen gezielte Fragen und gehen auf Ihre persönlichen Anliegen ein.
  3. Individuelle Einschätzung: Sie erhalten eine klare juristische Einordnung Ihrer Situation – und einen Plan für die nächsten Schritte.
  4. Unterlagen-Check: Wir prüfen, welche Dokumente Sie benötigen, damit es später keine Verzögerungen gibt.

Transparenz schafft Vertrauen

Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung?

Die Kosten der Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen kann die Beratung durch eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe abgedeckt werden.

Wir besprechen die Kosten offen und transparent, bevor irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Soweit wir nichts anderes mit Ihnen vereinbaren, berechnen wir für ein erstes Beratungsgespräch (i.S.v. § 34 RVG) EUR 190,00 zzgl. MwSt., mithin EUR 226,10.

Was bedeutet Erstberatung?

Die Erstberatung ist ein erstes Orientierungsgespräch zwischen Ihnen und mir als Anwältin.

In diesem Termin besprechen wir Ihre persönliche Situation, klären Ihre dringendsten Fragen und erklären Ihnen, wie ein Scheidungsverfahren grundsätzlich abläuft.

Ziel ist es, dass Sie einen klaren Überblick über Ihre rechtliche Lage bekommen und wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Es handelt sich nicht um eine vollständige, umfassende Bearbeitung Ihres gesamten Falls – das passiert erst, wenn Sie uns anschließend mit der weiteren Vertretung beauftragen.

Was umfasst die Erstberatung?

Sie schildern uns Ihre aktuelle Lage und Ihre Ziele. Auf dieser Grundlage

  • erklären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
  • geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, wie lange das Verfahren dauern könnte.
  • besprechen wir grob die Kosten einer Scheidung und möglicher Folgesachen.
  • sagen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die nächsten Schritte benötigen.

Was zählt nicht zum Erstberatungsgespräch?

Zur Erstberatung gehört keine tiefergehende Ermittlung des Sachverhaltes. Auch die Prüfung der sich stellenden rechtlichen Fragen ist nicht von der Erstberatung zur Scheidung umfasst. Wir können auch keine detaillierte Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder Zugewinnausgleich im Rahmen einer Erstberatung anbieten. Die Erstberatung dient dazu, Ihnen nur einen groben Überblick zu verschaffen. Von der Erstberatung werden also u.a. nicht erfasst

  • das Verfassen von Schriftsätzen oder die Einreichung eines Scheidungsantrags.
  • eine umfassende Prüfung aller Belege und Vermögensverhältnisse.

FAQ zur Erstberatung zur Scheidung durch eine Fachanwältin für Familienrecht

Ja. Sie können uns jederzeit unverbindlich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wir beantworten erste organisatorische Fragen und klären, ob und wann ein Termin möglich ist – ohne Kosten für Sie.

Wir stellen auf unserer Website zahlreiche allgemeine Informationen zu Ehe, Familie und Scheidung kostenlos zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass eine individuelle anwaltliche Beratung – auch im Rahmen einer Erstberatung – nur auf Grundlage einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung erfolgen kann. Diese individuelle Erstberatung ist nicht kostenlos.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens. In der Regel vereinbaren wir einen Festpreis, über den wir Sie vorab transparent informieren. Sie wissen also genau, womit Sie rechnen können – ohne Überraschungen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über die Trennung und alle wesentlichen Fragen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig. Sie ist in der Regel kostengünstiger und schneller abgeschlossen. Eine streitige Scheidung hingegen erfordert oft gerichtliche Klärung, da keine Einigung besteht. Das Verfahren ist aufwendiger, emotional belastender und mit höheren Kosten verbunden.
Idealerweise so früh wie möglich – bereits im Trennungsjahr oder bei Unsicherheiten in der Beziehung. Eine frühe Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden, klare Verhältnisse zu schaffen und Lösungen zu finden, bevor Konflikte eskalieren.
Nein. Ein Rechtsanwalt darf immer nur die Interessen einer Seite vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es jedoch aus, wenn ein Partner anwaltlich vertreten ist – der andere kann dann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.
Das hängt vom Umfang Ihrer Versicherung ab. In familienrechtlichen Angelegenheiten greift der Rechtsschutz häufig nur für bestimmte Bereiche. Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Deckungszusage erteilt werden kann – bitte sprechen Sie uns einfach an.

Fachanwältin Familienrecht Hannover – Jetzt Beratung vereinbaren

Romana Adami, Fachanwältin für Familienrecht

Romana Adami

Rechtsanwältin
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Familienrecht@stobbe.de

0511 34096 65

Claudia Andrae,Fachanwältin für Familienrecht

Claudia Andrae

Of Counsel
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