STOBBE | Familienrecht
Versorgungsausgleich bei Scheidung

Romana Adami
Bei einer Scheidung stellt sich nicht nur die Frage nach Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht. Auch die Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle. In Deutschland wird im Scheidungsverfahren automatisch geprüft, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag leicht verständlich, was der Versorgungsausgleich bedeutet, wie er berechnet wird und in welchen Fällen Ausnahmen gelten.
Versorgungsausgleich bei Scheidung – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erklärt, was Sie wissen müssen
Bei einer Scheidung stellt sich nicht nur die Frage nach Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht. Auch die Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle. In Deutschland wird im Scheidungsverfahren automatisch geprüft, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag leicht verständlich, was der Versorgungsausgleich bedeutet, wie er berechnet wird und in welchen Fällen Ausnahmen gelten.
1. Grundsätzliches zum Begriff des Versorgungsausgleichs
Bei dem Versorgungsausgleich geht es um Ihre Rente, Ihre Altersversorgung.
Nach dem Versorgungsausgleichsgesetzt (VersAusglG) gilt der Grundsatz der Halbteilung Dieser Grundsatz bestimmt, dass die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche zwischen den Ehepartnern geteilt werden.
Grundlage dafür sind die Rentenanwartschaften oder vergleichbare Altersversorgungen, die einer der beiden in dieser Zeit erworben hat. Der andere Partner erhält davon die Hälfte, sodass beide gleichberechtigt daran teilhaben.
Dabei geht es nicht um direkte Geldzahlungen, sondern um die Übertragung von sogenannten Bewertungspunkten auf das jeweilige Renten- oder Versicherungskonto.
So wird sichergestellt, dass die gemeinsam verbrachte Lebenszeit auch im Hinblick auf die spätere Altersversorgung fair berücksichtigt wird. Der Versorgungsausgleich ist also die Aufteilung der von den Eheleuten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Einfach gesagt: Alles, was Sie und Ihr Ehepartner an Rentenansprüchen in der Ehezeit erworben haben, wird bei der Scheidung hälftig geteilt.
Das Ziel des gesetzlichen Versorgungsausgleichs ist es, dass beide Ehepartner nach der Scheidung eine gleichwertige Altersvorsorge haben.
2. Welche Rentenansprüche werden berücksichtigt?
Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs geht es nicht nur um die gesetzliche Rente. In den Versorgungsausgleich fallen zum Beispiel:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenpensionen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Riester- oder Rürup-Renten
- Private Rentenversicherungen, wenn sie auf Rentenzahlung ausgelegt sind
Nicht berücksichtigt werden reine Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen auf Kapitalbasis, Sparbücher, Fonds oder Immobilien – diese gehören zur Vermögensauseinandersetzung.
Das Familiengericht wird bei den jeweiligen Versorgungsträgern die maßgeblichen Anwartschaften abfragen. Die Auskunft der Versorgungsträger enthält zugleich einen mathematisch ermittelten Ausgleichswert als Vorschlag für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Das Familiengericht wird den Vorschlag aufgreifen und seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich zugrunde legen.
3. Wie funktioniert der Versorgungsausgleich in der Praxis?
Eheleute erwerben oftmals nicht nur Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Betriebsrenten und private Altersvorsorge. Eine Vergleichbarkeit aller Anrechte ist meist nicht möglich. Nach neuem Recht wird daher keine Bilanzierung aller Anrechte mehr vorgenommen, sondern jedes einzelne Anrecht ist für sich auszugleichen.
Beispiel:
Ehefrau erwirbt während der Ehe Rentenansprüche in Höhe von 8 EP.
Ehemann erwirbt während der Ehe Rentenansprüche in Höhe von 10 EP.
→ Die Ehefrau ist ausgleichspflichtig in Höhe von 4 EP – der Ehemann ist ausgleichsberechtigt in Höhe von 4 EP.
→ Der Ehemann ist ausgleichspflichtig in Höhe von 5 EP – die Ehefrau ist ausgleichsberechtigt in Höhe von 5 EP.
Das Familiengericht überträgt einerseits 5 EP vom Versicherungskonto des Ehemannes auf das Versicherungskonto der Ehefrau. Andererseits werden vom Versicherungskonto der Ehefrau 4 EP auf das Versicherungskonto des Ehemannes übertragen.
4. Interene Teilung oder externe Teilung – was ist der Unterschied?
In den meisten Fällen läuft der Versorgungsausgleich bei der gesetzlichen Rente so ab, dass die Ansprüche intern geteilt werden. Das heißt: Beide Partner geben jeweils die Hälfte der Rentenansprüche aus der gemeinsamen Ehezeit an den anderen ab. So bekommt jede und jeder einen eigenen Rentenanspruch, der sicher und unabhängig vom anderen besteht.
Wenn beide während der Ehe beim gleichen Rentenversicherungsträger eingezahlt haben (z.B. der DRV), überträgt dieser die Ausgleichsansprüche entsprechend der Entscheidung des Familiengerichts einfach auf das jeweilige Versicherungskonto. Danach erhalten beide eine verständliche Mitteilung, wie viele Rentenpunkte ihnen künftig zustehen.
Wenn Ehepartner bei unterschiedlichen Renten- oder Versorgungsträgern abgesichert sind, kann es in bestimmten Fällen zu einer externen Teilung kommen. In diesem Fall werden die Ausgleichsansprüche nicht beim ursprünglichen Versorgungsträger belassen, sondern auf einen anderen Versorgungsträger übertragen.
Dies betrifft zum Beispiel Situationen, in denen eine Person während der Ehe bei mehreren Versicherungen Ansprüche gesammelt hat und die neue Anwartschaft der anderen Person bei einem Träger gebündelt werden soll. Auch in vielen besonderen Versorgungssystemen – etwa in der Beamtenversorgung von Ländern und Kommunen, bei den Ärzteversorgungen, den Zahnärzteversorgungen, den Apothekerversorgungen oder den Rechtsanwaltsversorgungswerken – sieht das Gesetz regelmäßig eine externe Teilung vor, wenn eine interne Teilung nicht ausdrücklich möglich ist.
Die neuen Rentenansprüche können bei einem Versorgungsträger der Wahl eingerichtet werden. Wird keine Entscheidung getroffen, entstehen die neuen Anwartschaften automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Betriebsrenten übernimmt eine Versorgungsausgleichskasse die Verwaltung.
5. Muss der Versorgungsausgleich immer und immer vollständig durchgeführt werden?
Nein, es gibt Ausnahmen:
- Kurze Ehe: Wenn die Ehe weniger als 3 Jahre gedauert hat, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt – es sei denn, einer der Ehepartner beantragt es.
- Verzicht: Ehepartner können in einem notariellen Ehevertrag oder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Versorgungsausgleich verzichten. Voraussetzung: Die Vereinbarung ist fair und wurde notariell beurkundet.
- Ausnahmefälle: Wenn der Versorgungsausgleich unbillig wäre, kann das Gericht ihn ausschließen (z. B. bei schwerem Fehlverhalten).
6. Was ist der Unterschied zum Zugewinnausgleich?
Versorgungsausgleich: Teilt während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften (Ausgleich der Altersvorsorge).
Zugewinnausgleich: Teilt während der Ehe erwirtschaftete Vermögenswerte wie Immobilien, Ersparnisse oder Schulden (Vermögensausgleich).
Beide Verfahren verlaufen unabhängig voneinander und haben unterschiedliche Ziele.
7. Warum anwaltliche Unterstützung in Hannover wichtig ist
Der Versorgungsausgleich klingt einfach, kann in der Praxis aber kompliziert werden – insbesondere, wenn betriebliche Altersvorsorge, Selbstständigkeit oder Auslandsrenten betroffen sind. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover hilft Ihnen:
- alle relevanten Ansprüche korrekt zu erfassen
- unfaire Ergebnisse zu verhindern
- Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Ehemann arbeitet als Beamter, die Ehefrau in der Privatwirtschaft. Beide haben sehr unterschiedliche Rentensysteme. Ohne rechtliche Beratung kann schnell ein falscher Eindruck entstehen, wer welche Ansprüche hat. Hier prüft die Fachanwältin genau, wie ein gerechter Ausgleich aussehen muss.
8. Fazit: Versorgungsausgleich nicht unterschätzen
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass beide Ehepartner auch nach der Scheidung für das Alter abgesichert sind. Besonders wenn unterschiedliche Renten- oder Vorsorgesysteme bestehen, ist anwaltliche Unterstützung wertvoll.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover begleite ich Sie durch Ihr Scheidungsverfahren und sorge dafür, dass Ihre Interessen beim Versorgungsausgleich gewahrt bleiben.
Hilfreiche Links zum Thema Versorgungsausgleich
FAQ zum Versorgungsausgleich bei Scheidung durch eine Fachanwältin für Familienrecht
1. Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Ziel ist, dass beide eine möglichst gleiche Altersvorsorge haben.
2. Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
In der Regel ja. Ausnahme: Wenn die Ehe kürzer als drei Jahre gedauert hat, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Auch ein notarieller Verzicht ist möglich.
3. Welche Rentenarten werden berücksichtigt?
Zum Versorgungsausgleich gehören z. B. die gesetzliche Rente, Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorge, Riester- oder Rürup-Rente und private Rentenversicherungen mit Rentenzahlung. Kapitalanlagen (Immobilien, Fonds, Sparbücher) gehören nicht dazu.
4. Was passiert mit meiner Riester-Rente bei Scheidung?
Eine Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge und wird beim Versorgungsausgleich berücksichtigt, wenn sie auf Rentenzahlungen ausgelegt ist. Kapitalgedeckte Anteile fließen in den Zugewinnausgleich.
5. Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die notariell beurkundet sein muss. Wichtig: Die Vereinbarung darf nicht unfair oder einseitig sein, sonst kann das Gericht sie kippen.
6. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Das Familiengericht holt bei den jeweiligen Versorgungsträgern die Auskünfte zum Ehezeitanteil ein. Die Versorgungsträger schlagen einen mathematisch ermittelten Ausgleichswert für die Durchführung des Versorgungsausgleichs vor. Dieser orientiert sich am Halbteilungsgrundatz und wird vom Familiengericht bei seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Grundsätzlich wird jedes erworbene Anrecht separat ausgeglichen.
7. Was ist, wenn ein Ehepartner gar nicht gearbeitet hat?
Auch dann gilt der Versorgungsausgleich. Wer keine eigenen Ansprüche erworben hat, bekommt über den Ausgleich trotzdem Rentenpunkte gutgeschrieben.
8. Werden Schulden im Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Nein, Schulden gehören nicht zum Versorgungsausgleich, sondern zur Vermögensauseinandersetzung oder zum Zugewinnausgleich.
9. Gilt der Versorgungsausgleich auch für Selbstständige?
Ja – sofern sie eine Altersvorsorge (z. B. private Rentenversicherung, Rürup-Rente) aufgebaut haben. Bei Selbstständigen ist die Berechnung oft komplex, weshalb anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
10. Warum sollte ich in Hannover eine Fachanwältin für Familienrecht beauftragen?
Weil der Versorgungsausgleich kompliziert werden kann, vor allem bei betrieblichen Renten, Beamtenpensionen oder Auslandsrenten. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover stellt sicher, dass Ihre Ansprüche richtig erfasst und durchgesetzt werden.
1. Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Ziel ist, dass beide eine möglichst gleiche Altersvorsorge haben.
2. Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
In der Regel ja. Ausnahme: Wenn die Ehe kürzer als drei Jahre gedauert hat, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Auch ein notarieller Verzicht ist möglich.
3. Welche Rentenarten werden berücksichtigt?
Zum Versorgungsausgleich gehören z. B. die gesetzliche Rente, Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorge, Riester- oder Rürup-Rente und private Rentenversicherungen mit Rentenzahlung. Kapitalanlagen (Immobilien, Fonds, Sparbücher) gehören nicht dazu.
4. Was passiert mit meiner Riester-Rente bei Scheidung?
Eine Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge und wird beim Versorgungsausgleich berücksichtigt, wenn sie auf Rentenzahlungen ausgelegt ist. Kapitalgedeckte Anteile fließen in den Zugewinnausgleich.
5. Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die notariell beurkundet sein muss. Wichtig: Die Vereinbarung darf nicht unfair oder einseitig sein, sonst kann das Gericht sie kippen.
6. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Das Familiengericht holt bei den jeweiligen Versorgungsträgern die Auskünfte zum Ehezeitanteil ein. Die Versorgungsträger schlagen einen mathematisch ermittelten Ausgleichswert für die Durchführung des Versorgungsausgleichs vor. Dieser orientiert sich am Halbteilungsgrundatz und wird vom Familiengericht bei seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Grundsätzlich wird jedes erworbene Anrecht separat ausgeglichen.
7. Was ist, wenn ein Ehepartner gar nicht gearbeitet hat?
Auch dann gilt der Versorgungsausgleich. Wer keine eigenen Ansprüche erworben hat, bekommt über den Ausgleich trotzdem Rentenpunkte gutgeschrieben.
8. Werden Schulden im Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Nein, Schulden gehören nicht zum Versorgungsausgleich, sondern zur Vermögensauseinandersetzung oder zum Zugewinnausgleich.
9. Gilt der Versorgungsausgleich auch für Selbstständige?
Ja – sofern sie eine Altersvorsorge (z. B. private Rentenversicherung, Rürup-Rente) aufgebaut haben. Bei Selbstständigen ist die Berechnung oft komplex, weshalb anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
10. Warum sollte ich in Hannover eine Fachanwältin für Familienrecht beauftragen?
Weil der Versorgungsausgleich kompliziert werden kann, vor allem bei betrieblichen Renten, Beamtenpensionen oder Auslandsrenten. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover stellt sicher, dass Ihre Ansprüche richtig erfasst und durchgesetzt werden.