STOBBE | Familienrecht
Nachehelicher Unterhalt bei Scheidung
Romana Adami
Nachdem die Ehe gescheitert ist und während der Trennungsphase schulden die Eheleute einander weiter die Sicherung des gewohnten Lebensstandards, sog. Trennungsunterhalt.
Nach einer Scheidung endet zwar die Ehe, doch die wirtschaftliche Verantwortung füreinander kann weiter bestehen. In bestimmten Fällen hat ein Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Für viele Ratsuchende ist das ein komplexes Thema: Wann besteht ein Anspruch? Wie lange muss gezahlt werden? Wie hoch ist der Unterhalt?
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erkläre ich Ihnen hier leicht verständlich die wichtigsten Punkte und gebe Beispiele aus der Praxis.
Nachehelicher Unterhalt bei Scheidung – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erklärt die Grundlagen
Viele Ratsuchende verwechseln die beiden Begriffe. Dabei ist die Unterscheidung entscheidend:
Trennungsunterhalt:
- Wird während der Trennung, also ab dem Auszug bzw. Beginn des Getrenntlebens, bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
- Ziel: Den bisherigen Lebensstandard in der Trennungszeit möglichst zu erhalten.
- Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig davon, wie lange die Ehe bestanden hat.
Nachehelicher Unterhalt:
- Beginnt ab Rechtskraft der Scheidung.
- Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder soll für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen.
- Unterhalt wird nur gezahlt, wenn ein besonderer Grund vorliegt (z. B. Kinderbetreuung, Krankheit, Aufstockung).
Beispiel:
Ein Ehepaar trennt sich im Januar 2024. Der Ehemann verdient 3.000 €, die Ehefrau 800 €.
- Von Januar 2024 bis zur Rechtskraft der Scheidung im Dezember 2025 kann die Ehefrau Trennungsunterhalt verlangen.
- Ab Rechtskraft der Scheidung im Dezember 2025 könnte die Ehefrau nachehelichen Unterhalt verlangen – etwa weil sie die gemeinsamen Kinder betreut.
Trennungsunterhalt sichert die Übergangszeit bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt ist nur in besonderen Fällen nach der Scheidung möglich.
1. Was bedeutet nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die nach der Scheidung gezahlt wird. Er soll den Ehegatten absichern, der nach der Ehe wirtschaftlich schwächer gestellt ist und sich nicht sofort selbst versorgen kann.
2. Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es?
Das Gesetz kennt verschiedene Unterhaltsarten, abhängig von der Lebenssituation:
- Betreuungsunterhalt: Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Wenn ein Ehepartner keine Arbeit findet.
- Unterhalt wegen Krankheit oder Alter: Wenn eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.
- Aufstockungsunterhalt: Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den früheren Lebensstandard zu halten.
- Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsunterhalt: Wenn eine Qualifizierung nötig ist, um wieder arbeiten zu können.
3. Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch besteht nur, wenn der Ehepartner bedürftig ist, also seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann, und der andere Ehepartner leistungsfähig ist, also genug Einkommen hat, um Unterhalt zu zahlen.
Beispiel:
Die Ehefrau betreut nach der Scheidung ein zweijähriges Kind und arbeitet nur in Teilzeit. Ihr Einkommen reicht nicht aus. Der Ehemann arbeitet Vollzeit und verdient ausreichend. Die Ehefrau kann daher Betreuungsunterhalt beanspruchen.
4. Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Der Unterhalt soll den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten unterstützen, wieder eigenständig für sich zu sorgen.
- Betreuungsunterhalt: mindestens in den ersten drei Jahren nach der Geburt, oft auch länger.
- Krankheits- oder Altersunterhalt: solange die Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.
- Aufstockungsunterhalt: solange, bis eine eigenständige Existenz gesichert ist – unter Umständen auch unbegrenzt.
5. Wie wird die Höhe des Unterhaltsanspruches berechnet?
Berechnung des Trennungsunterhalts
Der Trennungsunterhalt soll den in der Ehe gewohnten Lebensstandard sichern – zumindest soweit es wirtschaftlich möglich ist.
Grundprinzip:
- Grundlage ist das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehepartner.
- Abzug eines Erwerbstätigenbonus von 1/10 des Einkommens.
- Der weniger verdienende Ehepartner erhält einen Teil des Einkommensunterschieds.
Rechenbeispiel (vereinfacht):
- Ehemann: 3.000 € bereinigtes Nettoeinkommen
- Ehefrau: 1.200 € bereinigtes Nettoeinkommen
- Abzug 1/10: Ehemann 2.700 € / Ehefrau 1.080 €
- Differenz: 1.620 €
- Ehefrau hat Anspruch auf Häfte der Differenz = 810 € Trennungsunterhalt pro Monat
Wichtig: Auch während der Trennung muss der wirtschaftlich stärkere Ehegatte für den schwächeren aufkommen, selbst wenn die Ehe nur noch „auf dem Papier“ besteht.
Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz: Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn einer der in den §§ 1570 ff. BGB genannten Gründe vorliegt (z. B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit).
Berechnungsschritte:
- Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens beider Ehepartner.
- Abzug von Kindesunterhalt und vorrangigen Verpflichtungen.
- Berechnung des Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Rechenbeispiel (Aufstockungsunterhalt – vereinfacht):
- Ehemann: 3.200 € bereinigtes Nettoeinkommen
- Ehefrau: 1.200 € in Teilzeit / fiktiv 1.800 € in Vollzeit bereinigtes Nettoeinkommen
- Abzug 1/10: Ehemann 2.700 € / Ehefrau fiktiv 1.620 €
- Differenz: 1.080 €
- Ehefrau hat Anspruch auf Hälfte der Differenz = 540 € nachehelicher Unterhalt pro Monat
Anders als beim Trennungsunterhalt wird beim nachehelichen Unterhalt viel genauer geprüft, ob der Ehepartner sich selbst versorgen könnte (z. B. durch Vollzeitarbeit). In Betracht kommt zudem eine Begrenzung und Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt. Entscheidend ist dabei das Vorhandensein ehebedingter Nachteile.
Trennungsunterhalt:
- Anspruch besteht automatisch bis zur Scheidung.
- Höhe richtet sich nach der Einkommensdifferenz.
Nachehelicher Unterhalt:
- Anspruch nur in besonderen Fällen (Kinder, Krankheit, Arbeitslosigkeit).
- Höhe wird individuell berechnet.
- Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.
6. Wie wirkt sich der Kindesunterhalt auf die Höhe des Trennungsunterhaltes bzw. den nachehelichen Unterhalt aus?
Kindesunterhalt für minderjährige und privilegiert volljährige Kinder hat immer Vorrang vor Ehegattenunterhalt, und genau das beeinflusst die Höhe von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt erheblich.
Nach der gesetzlichen Rangfolge (§ 1609 BGB) gilt:
- Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern oder privilegierten volljährigen Kindern (d. h. Kinder unter 21 Jahre, unverheiratet, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden) steht an erster Stelle.
- Erst wenn der Kindesunterhalt gesichert ist, wird geprüft, ob überhaupt noch Mittel für Ehegattenunterhalt (Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt) vorhanden sind.
Auswirkung auf den Trennungsunterhalt
Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird der Kindesunterhalt vorrangig abgezogen. Das heißt: Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt zuerst den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der verbleibende Rest ist die Grundlage für den Trennungsunterhalt.
Rechenbeispiel (vereinfacht):
- Vater: 3.000 € bereinigtes Einkommen
- Mutter: 1.200 € bereinigtes Einkommen
- Abzug Kindesunterhalt (z. B. 450 €) vom Einkommen des Vaters.
- Abzug 1/10 Erwerbstätigenbonus vom Einkommen Vater und Mutter.
- Differenz: 2.295 € – 1.080 € = 1.215 €
- Ehefrau hat Anspruch auf Hälfte der Differenz = 607,50 € Trennungsunterhalt pro Monat.
Auswirkung auf den nachehelichen Unterhalt
Auch hier gilt: Kindesunterhalt zuerst, Ehegattenunterhalt nur, wenn danach noch Leistungsfähigkeit besteht. Besonders relevant ist das beim Aufstockungsunterhalt: Das Einkommen wird um den Kindesunterhalt bereinigt, bevor der Bedarf des geschiedenen Ehegatten berechnet wird. Ist nach Abzug des Kindesunterhalts kaum oder gar kein Geld mehr übrig, entfällt der nacheheliche Unterhalt ganz oder wird deutlich reduziert.
Rechenbeispiel (vereinfacht):
- Vater: 3.000 € bereinigtes Einkommen
- Mutter: 1.200 € bereinigtes Einkommen in Teilzeit / fiktiv 1.800 € in Vollzeit.
- Abzug Kindesunterhalt (z.B. 450 €) vom Einkommen Vater.
- Abzug 1/10 Erwerbstätigenbonus vom Einkommen Vater und Mutter.
- Differenz: 2.295 € – 1.620 € = 675 €
- Ehefrau hat Anspruch auf Hälfte der Differenz = 337,50 € nachehelicher Unterhalt pro Monat.
7. Kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen werden?
Ja, mit Einschränkungen. Mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten den Unterhalt grundsätzlich ausschließen oder einschränken. Das Gericht prüft allerdings, ob eine solche Vereinbarung wirksam vereinbart werden konnte oder es unbillig und unfair ist, wenn sich ein Ehegatte auf den früher vereinbarten Verzicht beruft.
8. Wie wirkt sich das Eigentum an der selbst bewohnten Immobilie auf den Unterhaltsanspruch aus?
Ja, mit Einschränkungen. Mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten den Unterhalt grundsätzlich ausschließen oder einschränken. Das Gericht prüft allerdings, ob eine solche Vereinbarung wirksam vereinbart werden konnte oder es unbillig und unfair ist, wenn sich ein Ehegatte auf den früher vereinbarten Verzicht beruft.
9. Warum ist anwaltliche Unterstützung in Hannover wichtig?
Der nacheheliche Unterhalt ist oft ein Streitpunkt, da es um die wirtschaftliche Absicherung nach der Ehe geht. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover hilft Ihnen:
- Ihre Ansprüche korrekt zu berechnen
- Unfaire Forderungen abzuwehren
- Individuelle Lösungen zu finden (z. B. Abfindungen, Befristungen)
Beispiel aus der Praxis:
Ein Ehepaar in Hannover lässt sich scheiden. Der Ehemann fordert, dass die Ehefrau sofort Vollzeit arbeiten soll, obwohl sie ein kleines Kind betreut. Hier prüft die Fachanwältin, ob die Forderung rechtens ist und setzt die Unterhaltsansprüche der Ehefrau durch.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt immer von der konkreten Lebenssituation ab. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover stehe ich Ihnen zur Seite – kompetent, erfahren und lösungsorientiert.
FAQ zum Unterhalt bei Scheidung durch eine Fachanwältin für Familienrecht
1. Was ist nachehelicher Unterhalt?
Das ist eine finanzielle Unterstützung nach der Scheidung. Er soll den Ehepartner absichern, der wirtschaftlich schwächer ist und seinen Lebensunterhalt nicht sofort allein bestreiten kann.
2. Muss ich nach jeder Scheidung Unterhalt zahlen?
Nein. Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Wenn beide genug verdienen, entfällt der nacheheliche Unterhalt.
3. Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Betreuungsunterhalt mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes, oft länger. Aufstockungs- oder Krankheitsunterhalt können auch über viele Jahre gezahlt werden.
4. Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner und den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen. Insbesondere die eheliche Rollenverteilung und ehebedingte Nachteile sind maßgebende Faktoren.
5. Muss ich auch nach einer kurzen Ehe Unterhalt zahlen?
Bei sehr kurzen Ehen (z. B. unter zwei Jahren) besteht meist kein Anspruch, außer besondere Umstände liegen vor – etwa wenn ein Kind betreut wird.
6. Was passiert, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner wieder heiratet?
Dann endet der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Bei einer neuen Lebensgemeinschaft ohne Heirat ist die eheähnliche Ausprägung und die Dauer entscheidend. Der Unterhalt kann herabgesetzt oder befristet werden.
7. Kann ich den nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag ausschließen?
Ja, ein Ausschluss ist möglich. Aber: Vereinbarungen dürfen nicht unfair oder sittenwidrig sein. Eine Fachanwältin für Familienrecht prüft, ob Ihre Vereinbarung rechtssicher ist.
8. Muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Ex-Partner gar nicht arbeitet?
Während der Trennungszeit besteht grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Beim nachehelichen Unterhalt gilt hingegen der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Der geschiedene Ehepartner muss sich um eine Arbeit bemühen. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände wie Krankheit, Alter oder Kinderbetreuung kann Unterhalt verlangt werden.
9. Wer entscheidet über die Dauer des nachehelichen Unterhalts?
Zunächst die Ehepartner selbst – idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet das Familiengericht. Die Dauer der Unterhaltszahlung ist einzelfallabhängig. Sie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst wie der Ehedauer, dem Alter der Kinder oder dem Ausmaß des erlittenen ehebedingten Nachteils.
10. Warum sollte ich in Hannover eine Fachanwältin für Familienrecht beauftragen?
Weil der nacheheliche Unterhalt kompliziert sein kann. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover prüft Ansprüche, berechnet die richtige Höhe und sorgt dafür, dass Ihre Rechte vor Gericht durchgesetzt werden.