STOBBE | Familienrecht
Scheidungsantrag in Hannover – Ablauf, Voraussetzungen und Kosten
Romana Adami
Ehen wurden im Jahr 2024 in Deutschland geschieden.
Der Scheidungsantrag ist der erste und wichtigste Schritt, um Ihr Scheidungsverfahren offiziell einzuleiten. Ohne ihn kann keine Scheidung vor dem Familiengericht stattfinden. Nach deutschem Recht darf der Antrag nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Zuständig ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnort, sofern einer von Ihnen dort weiterhin lebt, das Gericht an Ihrem Wohnort – falls minderjährige Kinder bei Ihnen leben – oder am Wohnort Ihres Ehepartners.
Voraussetzungen für den Scheidungsantrag
In den meisten Fällen ist ein abgeschlossenes Trennungsjahr erforderlich. Dieses Jahr dient als gesetzliche Bedenkzeit und soll beiden Ehepartnern die Möglichkeit geben, eine Versöhnung zu prüfen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei einer Härtefallscheidung kann der Antrag auch vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar wäre – etwa bei häuslicher Gewalt, schwerwiegenden Demütigungen oder anderen gravierenden ehelichen Verfehlungen.
Kosten eines Scheidungsantrags
Die Kosten hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser wird vom Familiengericht auf Grundlage des monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner und ihre Vermögensverhältnisse berechnet. Werden zusätzlich Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich geklärt, kann sich der Verfahrenswert erhöhen.
In unserer Erstberatung erfahren Sie:
- mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen müssen.
- ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
- wie wir Ihre Kosten so gering wie möglich halten.
Ablauf eines Scheidungsverfahrens
- Persönliche Beratung: Wir besprechen Ihre individuelle Situation, beantworten Ihre Fragen und klären, welche Unterlagen benötigt werden.
- Rechtssichere Antragstellung: Wir formulieren den Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein.
- Gerichtliche Zustellung: Das Gericht leitet den Antrag offiziell an Ihren Ehepartner weiter.
- Einladung zum Gerichtstermin: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, lädt das Gericht Sie zu einem Anhörungstermin, bei dem die Scheidung ausgesprochen wird.
Warum Sie uns beauftragen sollten
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover begleite ich Sie nicht nur juristisch, sondern stehe Ihnen zusammen mit meiner Assistentin auch menschlich zur Seite. Wir wissen, dass eine Scheidung eine sensible Phase im Leben ist – und sorgen dafür, dass Ihr Verfahren rechtssicher, zügig und transparent abläuft.
Alles Wissenswerte zum Thema Scheidung – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hannover informiert
Eine Scheidung ist für viele Menschen ein emotional und rechtlich schwieriger Schritt. Neben den persönlichen Belastungen stellen sich schnell zahlreiche rechtliche Fragen: Wo reiche ich die Scheidung ein? Benötige ich unbedingt eine Anwältin oder einen Anwalt? Welche Kosten entstehen? Und wie geht es mit Kindern oder gemeinsamem Vermögen weiter?
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover möchte ich Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Grundlagen des Ehescheidungsverfahrens erklären – verständlich, kompakt und praxisnah. So haben Sie einen ersten Überblick und wissen, wann es sinnvoll ist, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
1. Voraussetzungen für eine Scheidung
Grundvoraussetzung ist in Deutschland das sogenannte „Trennungsjahr“. Das bedeutet: Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor das Familiengericht die Ehe scheiden kann. Trennung heißt nicht unbedingt zwei Wohnungen – auch ein „Getrenntleben unter einem Dach“ ist möglich, wenn beide Eheleute keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen.
Beispiel:
Ein Ehepaar in Hannover beschließt, sich zu trennen. Die Ehefrau bleibt mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung, der Ehemann zieht ins Gästezimmer. Beide wirtschaften getrennt, essen nicht mehr zusammen und führen ihr Leben eigenständig. Damit beginnt das Trennungsjahr zu laufen.
2. Das Scheidungsverfahren vor Gericht
Eine Scheidung kann nur durch ein Familiengericht ausgesprochen werden. Den Scheidungsantrag darf ausschließlich eine Anwältin oder ein Anwalt einreichen. Mindestens eine Partei benötigt daher anwaltliche Vertretung.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
- Scheidungsantrag einreichen – durch eine Anwältin/einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht in Hannover.
- Formular zum Versorgungsausgleich – beide Ehegatten geben Auskunft zu Rentenanwartschaften.
- Anhörung vor Gericht – beide Ehepartner werden vor Gericht angehört.
- Scheidungsbeschluss – nach Abschluss aller Prüfungen wird die Ehe rechtskräftig geschieden.
3. Häufige Themen im Zusammenhang mit der Scheidung
Neben der Scheidung selbst gibt es viele Folgefragen, die geklärt werden müssen.
Gerade bei komplexen Vermögensfragen oder wenn Kinder betroffen sind, empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht.
- Unterhalt: Wer zahlt Kindes-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt?
- Sorgerecht und Umgangsrecht: Wie regeln wir den Alltag mit den Kindern?
- Haus und Vermögen: Was passiert mit Immobilien, Krediten oder Ersparnissen?
4. Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist
Ein Scheidungsverfahren kann unkompliziert sein – wenn beide Partner einverstanden sind und es keine Streitpunkte gibt. In diesen Fällen genügt es, wenn ein Anwalt oder eine Anwältin den Antrag stellt.
Sobald jedoch Themen wie Unterhalt, Zugewinn oder das Sorgerecht im Raum stehen, wird es kompliziert. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover verfügt über besondere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Beispiel:
Ein Ehepaar in Hannover besitzt gemeinsam ein Haus. Während der Trennung zahlt nur einer der Partner den Kredit weiter. Hier stellt sich die Frage: Wer behält das Haus? Muss der andere Partner ausgezahlt werden? Welche Rolle spielt die Bank? Eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht prüft Ihre Ansprüche und entwickelt eine individuelle Lösung.
5. Fazit: Informieren, aber rechtzeitig handeln
Eine Scheidung ist nie einfach – weder emotional noch rechtlich. Erste Informationen helfen, den Überblick zu behalten. Doch jedes Verfahren ist individuell. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover berate und begleite ich Sie kompetent durch Ihr Scheidungsverfahren – ob einvernehmlich oder streitig. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch, um Ihre Situation zu besprechen.
FAQ zur Erstberatung zur Scheidung durch eine Fachanwältin für Familienrecht
Muss ich für eine Scheidung unbedingt eine Anwältin oder einen Anwalt haben?
Ja, ohne Anwalt oder Anwältin geht es nicht. Den Scheidungsantrag darf nur eine anwaltliche Vertretung beim Familiengericht einreichen. Wenn beide einverstanden sind, reicht es, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine einvernehmliche Scheidung ohne große Streitpunkte kann in 4–9 Monaten abgeschlossen sein. Wenn Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen umstritten sind, kann es deutlich länger dauern – manchmal mehrere Jahre.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Sie richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Kann ich die Scheidung auch ohne Trennungsjahr einreichen?
Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei „unzumutbarer Härte“ (z. B. bei Gewalt in der Ehe). In den allermeisten Fällen muss das Trennungsjahr von 12 Monaten eingehalten werden.
Wo muss ich die Scheidung einreichen?
Zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnort der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Gibt es keine Kinder, kommt es auf den letzten gemeinsamen Wohnsitz oder den Wohnsitz des Antragsgegners an.
Kann mein Ehepartner denselben Anwalt beauftragen?
Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?
Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung nach der Scheidung?
Das hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Gehört die Immobilie beiden, muss entschieden werden, ob einer den anderen auszahlt, die Immobilie verkauft wird oder ein Partner darin wohnen bleibt. Die Bank muss bei Krediten immer einbezogen werden.
Wie läuft es mit dem Sorgerecht für die Kinder?
Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z. B. Gefährdung des Kindeswohls), kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Der Alltag wird meist über ein Umgangsrecht geregelt.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Dabei werden während der Ehe erworbene Rentenansprüche zwischen beiden Ehegatten ausgeglichen. Das Familiengericht berechnet diesen automatisch, es sei denn, beide verzichten wirksam darauf.
Kann ich die Scheidung online beantragen?
Es gibt keine „Online-Scheidung“ im rechtlichen Sinne. Wir bieten aber an, die Kommunikation digital abzuwickeln. Der Scheidungsantrag selbst muss immer durch eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht gestellt werden.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn beide Partner die Scheidung wollen und sich über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und Hausrat geeinigt haben, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Diese ist schneller, günstiger und nervenschonender als ein streitiges Verfahren.
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