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Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung

Romana Adami

Romana Adami

Fachanwältin für Familienrecht

Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler Einschnitt, sondern bringt auch viele rechtliche Fragen mit sich.

Besonders die Vermögensauseinandersetzung sorgt häufig für Unsicherheiten:

  • Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
  • Wer bekommt die Ersparnisse?
  • Und wie funktioniert der sogenannte Zugewinnausgleich?

Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover möchte ich Ihnen die wichtigsten Grundlagen erklären – verständlich und praxisnah. So wissen Sie, was auf Sie zukommt und wann anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.

Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung – Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hannover erklärt, was wichtig ist

Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler Einschnitt, sondern bringt auch viele rechtliche Fragen mit sich.

Besonders die Vermögensauseinandersetzung sorgt häufig für Unsicherheiten: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Wer bekommt die Ersparnisse? Und wie funktioniert der sogenannte Zugewinnausgleich?

Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover möchte ich Ihnen hier die wichtigsten Grundlagen erklären – verständlich, praxisnah und mit Beispielen. So wissen Sie, was auf Sie zukommt und wann anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.

1. Was bedeutet Vermögensauseinandersetzung?

Unter Vermögensauseinandersetzung versteht man die Aufteilung des während der Ehe entstandenen Vermögens. In Deutschland leben Ehepaare, wenn nichts anderes notariell vereinbart wurde, automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet:

  • Jeder Ehegatte behält das, was er in die Ehe eingebracht hat.
  • Am Ende der Ehe wird der Zugewinn, d. h. der Vermögenszuwachs während der Ehe, ausgeglichen.

2. Zugewinnausgleich – das Herzstück der Vermögensaufteilung

Der Zugewinnausgleich ist gesetzlich geregelt (§§ 1363 ff. BGB). Er läuft so ab:

  1. Anfangsvermögen: Was jeder Partner zu Beginn der Ehe hatte.
  2. Endvermögen: Was jeder Partner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatte.
  3. Zugewinn: Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
  4. Ausgleich: Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.

Beispiel:
Die Ehefrau bringt 10.000 € Ersparnisse mit in die Ehe, der Ehemann nichts. Am Ende der Ehe hat die Ehefrau 50.000 €, der Ehemann 90.000 €.

Zugewinn Ehefrau: 40.000 € 
Zugewinn Ehemann: 90.000 €.
Differenz: 50.000 €.

Ergebnis: Der Ehemann muss die Hälfte (25.000 €) an die Ehefrau zahlen.

3. Gemeinsames Eigentum – Haus, Auto, Konten

Bei gemeinsam angeschafften Vermögensgegenständen gilt: Beide sind je nach Eigentumsanteil beteiligt.

  • Haus:

    Gehört das Haus beiden, muss entschieden werden, ob einer ausgezahlt wird oder das Haus verkauft wird. Die Bank ist bei bestehenden Krediten immer einzubeziehen.

  • Auto:

    Steht das Auto im Eigentum eines Ehepartners, bleibt es in dessen Vermögen. Wurde es jedoch im nennenswerten Umfang zu Familienzwecken genutzt, gehört es zum Haurat – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

  • Gemeinsames Konto:

    Guthaben wird meist hälftig geteilt, Schulden ebenfalls.

4. Was passiert mit Schulden?

Auch Schulden zählen zum Vermögen. Wenn ein Ehepartner Schulden während der Ehe aufgenommen hat, mindern diese sein Endvermögen. Hat zum Beispiel einer der Partner einen Kredit aufgenommen, fließt dieser in die Berechnung des Zugewinns mit ein.

5. Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung in Hannover?

Eine Vermögensauseinandersetzung ist oft komplex – insbesondere bei Immobilien, Unternehmen oder hohen Schulden. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover sorgt dafür, dass alle Vermögenswerte korrekt ermittelt und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Beispiel aus der Praxis:
Ein Ehepaar in Hannover besitzt gemeinsam eine Immobilie. Nach der Trennung möchte die Ehefrau dort mit den Kindern wohnen bleiben, der Ehemann verlangt seinen hälftigen Anteil. Hier ist es entscheidend, frühzeitig zu klären, welche Auszahlungsmodelle möglich sind und ob ein Verkauf an Dritte oder eine Teilungsversteigerung sinvoll ist.

6. Tipps für die Vermögensaufteilung bei Scheidung

  • Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Kreditverträge, Immobilienunterlagen.
  • Frühzeitig beraten lassen: Schon während des Trennungsjahres.
  • Einvernehmliche Lösungen suchen: Das spart Zeit, Kosten und Nerven.

7. Fazit: Vermögensauseinandersetzung in guten Händen

Die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung ist ein sensibles und oft streitträchtiges Thema. Wer sich frühzeitig informiert und anwaltliche Unterstützung sucht, vermeidet finanzielle Nachteile.

Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover berate und vertrete ich Sie kompetent bei der Vermögensaufteilung – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

FAQ zur Erstberatung zur Scheidung durch eine Fachanwältin für Familienrecht

Darunter versteht man die Aufteilung von Vermögen und Schulden zwischen den Ehegatten. In Deutschland geschieht dies meist über den Zugewinnausgleich, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt.

Nein. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen. Nur der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ausgeglichen.

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zum Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Wertsteigerungen (z. B. wenn die geerbte Immobilie im Wert steigt) fließen jedoch in den Zugewinn ein.

Gehört das Haus beiden Ehepartnern, bestehen drei Möglichkeiten: einer übernimmt es und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Die Bank muss bei laufenden Krediten immer einbezogen werden.

Schulden zählen ebenfalls zum Vermögen. Hat ein Ehegatte während der Ehe Schulden aufgenommen, mindern diese sein Endvermögen. Für die Tilgung kommt es auf die Vertragslage mit der Bank an, nicht auf die Scheidung.

Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Ausgleich zwischen den Ehepartnern: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.

Ja. In einem notariellen Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehegatten den Zugewinnausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder individuell regeln.

Einzelkonten gehören dem jeweiligen Inhaber. Guthaben auf Gemeinschaftskonten werden in der Regel hälftig geteilt, ebenso wie gemeinsame Schulden.

Ist ein Ehepartner Unternehmer, wird der Unternehmenswert in den Zugewinnausgleich einbezogen, es sei denn, durch einen Ehevertrag ist etwas anderes vereinbart. Dies ist komplex und erfordert oft ein Gutachten. Hier ist anwaltliche Unterstützung durch eine Fachanwältin besonders wichtig.

Spätestens dann, wenn Immobilien, Unternehmen oder hohe Vermögenswerte im Spiel sind. Eine Fachanwältin für Familienrecht in Hannover sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt berechnet und vor Gericht durchgesetzt werden.